Geteilte Provision: Neues Gesetz entlastet Immobilienkäufer
Beim Haus- oder Wohnungskauf fällt oft eine saftige Provision für den Makler an. Das schmerzt - gerade in Städten, wo die Preise sehr hoch sind. Nun tritt ein Gesetz in Kraft, das Immobilienkäufer entlasten soll.

Berlin (dpa) - Wer eine Immobilie kauft, muss ab diesem Mittwoch maximal die Hälfte der Maklercourtage übernehmen. Das Gesetz, dem Bundestag und Bundesrat schon zugestimmt haben, tritt am 23. Dezember in Kraft.
Bisher übernimmt oft der Käufer komplett die Maklerprovision, die sich je nach Bundesland unterscheidet und inklusive Mehrwertsteuer bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises beträgt.
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