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Punktsieg für MLP gegen Maschmeyer: Auskunftsklage erfolgreich

Maschmeyer muss aufklären, auf wie viele MLP-Aktien er im Zuge einer versuchten Übernahme im Jahr 2008 Zugriff hatte

30.12.2015 UPDATE: 31.12.2015 06:00 Uhr 1 Minute, 48 Sekunden

Alte Geschäfte holen ihn ein: AWD-Gründer Carsten Maschmeyer. Foto: dpa

Von Daniel Bernock

Heidelberg. Juristischer Punktsieg für MLP: AWD-Gründer Carsten Maschmeyer muss Auskunft darüber geben, von wem und wie viele MLP-Aktien er 2008 erwarb, beziehungsweise auf wie viele Aktien er Zugriff hatte. Außerdem muss er mitteilen, welche Absprachen es damals mit Mitaktionären gegeben hat, die gekauften MLP-Aktien auf ihn zu übertragen. Dieses Urteil gab Richterin

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