Punktsieg für MLP gegen Maschmeyer: Auskunftsklage erfolgreich
Maschmeyer muss aufklären, auf wie viele MLP-Aktien er im Zuge einer versuchten Übernahme im Jahr 2008 Zugriff hatte
Von Daniel Bernock
Heidelberg. Juristischer Punktsieg für MLP: AWD-Gründer Carsten Maschmeyer muss Auskunft darüber geben, von wem und wie viele MLP-Aktien er 2008 erwarb, beziehungsweise auf wie viele Aktien er Zugriff hatte. Außerdem muss er mitteilen, welche Absprachen es damals mit Mitaktionären gegeben hat, die gekauften MLP-Aktien auf ihn zu übertragen. Dieses Urteil gab Richterin
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