Mannheimer Arbeitsgericht begründet XXXL-Entscheidung gegen Betriebsrat
Erst bei einer Kündigung gebe es ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats, nicht aber bei Freistellungen, so die Richter
Mannheim. (dbe) Nachdem das Arbeitsgericht Mannheim Mitte Februar einen Antrag des Betriebsrats von XXXL Mann Mobilia in Mannheim abgelehnt hatte, hat das Gericht nun die Begründung für den Beschluss veröffentlicht. Wie die Kammer gestern schrieb, sei der Antrag auf "Untersagung der Durchführung von Umstrukturierungsmaßnahmen" unzulässig, da unter anderem "unklar bleibe, welche konkreten
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+