Plus

Mannheimer Arbeitsgericht begründet XXXL-Entscheidung gegen Betriebsrat

Erst bei einer Kündigung gebe es ein Beteiligungsrecht des Betriebsrats, nicht aber bei Freistellungen, so die Richter

03.03.2016 UPDATE: 04.03.2016 06:00 Uhr 57 Sekunden

Die XXXL-Filiale in Mannheimer Stadtteil Vogelstang. Foto: vaf

Mannheim. (dbe) Nachdem das Arbeitsgericht Mannheim Mitte Februar einen Antrag des Betriebsrats von XXXL Mann Mobilia in Mannheim abgelehnt hatte, hat das Gericht nun die Begründung für den Beschluss veröffentlicht. Wie die Kammer gestern schrieb, sei der Antrag auf "Untersagung der Durchführung von Umstrukturierungsmaßnahmen" unzulässig, da unter anderem "unklar bleibe, welche konkreten

Weiterlesen mit Plus
  • Alle Artikel lesen mit RNZ+
  • Exklusives Trauerportal mit RNZ+
  • Weniger Werbung mit RNZ+

(Der Kommentar wurde vom Verfasser bearbeitet.)
(zur Freigabe)
Möchten sie diesen Kommentar wirklich löschen?
Möchten Sie diesen Kommentar wirklich melden?
Sie haben diesen Kommentar bereits gemeldet. Er wird von uns geprüft und gegebenenfalls gelöscht.
Kommentare
Das Kommentarfeld darf nicht leer sein!
Beim Speichern des Kommentares ist ein Fehler aufgetreten, bitte versuchen sie es später erneut.
Beim Speichern ihres Nickname ist ein Fehler aufgetreten. Versuchen Sie bitte sich aus- und wieder einzuloggen.
Um zu kommentieren benötigen Sie einen Nicknamen
Bitte beachten Sie unsere Netiquette
Zum Kommentieren dieses Artikels müssen Sie als RNZ+-Abonnent angemeldet sein.