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EnBW unterliegt gegen Ex-Geschäftsführer

Landgericht Mosbach weist Schadensersatzklage des Stromkonzerns auf rund 8,5 Millionen Euro ab

13.09.2013 UPDATE: 13.09.2013 08:00 Uhr 1 Minute, 6 Sekunden
Ex-Kernkraftwerk-Geschäftsführer Konrad S. muss keinen Schadensersatz zahlen. Foto: HS
Von Frank Heuß

Mosbach. Der Energieversorger EnBW hat gestern im Schadenersatzprozess vor dem Mosbacher Landgericht eine Niederlage erlitten. Die Kammer wies die Klage der Kernkraftwerk Obrigheim GmbH gegen ihren ehemaligen Geschäftsführer Konrad S. ab. Der Energieversorger wirft S. vor, bei Geschäften mit dem russischen Unternehmer Andrej Bykow seine Pflichten verletzt zu haben.

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