BGH: Versorger müssen Gas im Kundeninteresse günstig einkaufen
Eine Kundin, die sich gegen mehrere Preiserhöhungen ihres regionalen Versorgers wehrt, erzielte damit zumindest einen Etappensieg
Karlsruhe. (dpa) Energieversorger sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) verpflichtet, im Interesse ihrer Tarifkunden die eigenen Kosten für den Gasbezug niedrig zu halten. Sie müssen nach Möglichkeit die günstigste Beschaffungsalternative wählen, wie aus der Entscheidung vom Mittwoch hervorgeht. Eine Kundin, die sich gegen mehrere Preiserhöhungen ihres regionalen Versorgers
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