Adidas verliert Rechtsstreit um Drei-Streifen-Marke
Die drei Streifen von Adidas werden europaweit erkannt - findet das Unternehmen selbst. Das EU-Gericht sprach einer sehr allgemeinen Variante nun aber das Markenrecht ab.

Luxemburg (dpa) - Die bekannten drei Streifen von Adidas sind nach einem Urteil des EU-Gerichts nicht in jeder Form und Ausführung markenrechtlich geschützt.
Die Luxemburger Richter erklärten eine allgemeine Variante von schwarzen Streifen auf weißem Hintergrund für ungültig. Die umfangreichen EU-Markenrechte für die drei Streifen in unterschiedlichen Formen bleiben nach Darstellung des



