EuGH stärkt Fluggastrechte bei Reisen über EU-Grenzen hinweg
Ein verspäteter Flieger kann den Urlaub ganz schön durcheinanderbringen. Die EU hat für solche Fälle klare Entschädigungsregeln. Die greifen auch bei Reisen in Drittstaaten, wie nun klargestellt wird.
Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Wer mit deutlicher Verspätung an seinem Ziel an einem Endflughafen außerhalb der EU ankommt, kann Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben, wie aus einem am Donnerstag verkündeten Urteil hervorgeht.
Dies gelte auch, wenn der Flug oder die Flüge von einer Airline aus einem Drittstaat
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