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EuGH stärkt Fluggastrechte bei Reisen über EU-Grenzen hinweg

Ein verspäteter Flieger kann den Urlaub ganz schön durcheinanderbringen. Die EU hat für solche Fälle klare Entschädigungsregeln. Die greifen auch bei Reisen in Drittstaaten, wie nun klargestellt wird.

07.04.2022 UPDATE: 07.04.2022 12:33 Uhr 2 Minuten, 2 Sekunden
Airport Hamburg
Ein Passagierflugzeug der Fluggesellschaft Lufthansa landet auf dem Flughafen Hamburg Airport.

Luxemburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Fluggästen gestärkt. Wer mit deutlicher Verspätung an seinem Ziel an einem Endflughafen außerhalb der EU ankommt, kann Anrecht auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro haben, wie aus einem am Donnerstag verkündeten Urteil hervorgeht.

Dies gelte auch, wenn der Flug oder die Flüge von einer Airline aus einem Drittstaat

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