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EU: Einigung auf Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung

Produkte länger haltbar, reparierbar und recycelbar zu machen, dieses Ziel verfolgt die EU mit dem Vernichtungsverbot von Kleidung und der Möglichkeit, dies künftig auf andere Produkte auszuweiten.

05.12.2023 UPDATE: 05.12.2023 12:13 Uhr 1 Minute, 51 Sekunden
Kleidung
Unverkaufte Kleidung darf in der EU in Zukunft nicht mehr vernichtet werden.

Brüssel (dpa) - Größere Händler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich zudem darauf, dass die EU-Kommission das Verbot künftig auf weitere Produkte ausweiten kann, wie die beiden Verhandlungsseiten mitteilten. Für kleine Unternehmen gibt es den Angaben zufolge Ausnahmen, für mittlere Unternehmen

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