EU: Einigung auf Vernichtungsverbot unverkaufter Kleidung
Produkte länger haltbar, reparierbar und recycelbar zu machen, dieses Ziel verfolgt die EU mit dem Vernichtungsverbot von Kleidung und der Möglichkeit, dies künftig auf andere Produkte auszuweiten.

Brüssel (dpa) - Größere Händler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich zudem darauf, dass die EU-Kommission das Verbot künftig auf weitere Produkte ausweiten kann, wie die beiden Verhandlungsseiten mitteilten. Für kleine Unternehmen gibt es den Angaben zufolge Ausnahmen, für mittlere Unternehmen
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