Mieterhöhung darf nicht auf 20 Jahre altem Mietspiegel fußen
Karlsruhe (dpa) - Vermieter dürfen eine Mieterhöhung nicht mit einem 20 Jahre alten Mietspiegel begründen. Der Mieter könne daran nicht ablesen, ob die Erhöhung berechtigt sei oder nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil aus dem Oktober, das erst jetzt veröffentlicht wurde. Sie sei deshalb aus formellen Gründen unwirksam. (Az. VIII ZR 340/18)
Karlsruhe (dpa) - Vermieter dürfen eine Mieterhöhung nicht mit einem 20 Jahre alten Mietspiegel begründen. Der Mieter könne daran nicht ablesen, ob die Erhöhung berechtigt sei oder nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil aus dem Oktober, das erst jetzt veröffentlicht wurde. Sie sei deshalb aus formellen Gründen unwirksam. (Az. VIII ZR 340/18)
Eine Mieterin in
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