Weg vom Bett ins Homeoffice ist Betriebsweg
Stürzt man auf dem Weg vom Bett an den Homeoffice-Schreibtisch, dann greift die gesetzliche Unfallversicherung. Das hat das Bundessozialgericht so entschieden.
Kassel (dpa) - Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Homeoffice stürzt, ist nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Das Beschreiten der Treppe ins Homeoffice habe allein der erstmaligen Arbeitsaufnahme gedient und sei deshalb als Verrichtung im Interesse des Arbeitgebers als
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