BGH: Kurzurlaub mit Kombi ist Porsche-Fahrerin zumutbar
Die Einfahrt ist blockiert, der Porsche muss für eine Spritztour an den Gardasee in der Garage bleiben. Dass sie nun ihren 3er-BMW nutzen musste, findet eine Frau unzumutbar. Der BGH sieht das anders.
Karlsruhe (dpa) - Einer Porsche-Fahrerin ist es zumutbar, einige Tage ersatzweise einen vorhandenen Zweitwagen zu nehmen - auch wenn der kein Cabrio, sondern ein Kombi ist. Deshalb besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt höchstrichterlich in einem Streit aus Leipzig feststellte. Allein die höhere Wertschätzung des Autos in den Augen seiner Besitzerin
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