BFH: Mitgliedschaft im Fitnessstudio nicht absetzbar
Ein Arzt verschreibt seiner Patientin Wassergymnastik. Auf den damit verbundenen Zusatzkosten eines Fitnessstudios bleibt die Frau sitzen.

München (dpa) - Die Mitgliedschaft im Fitnessstudio ist keine von der Steuer absetzbare außergewöhnliche Belastung - auch wenn das Training dort ärztlich verschrieben wurde. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem neuen Urteil entschieden. Damit scheiterte eine Frau aus Niedersachsen vor dem höchsten deutschen Finanzgericht mit ihrer Klage gegen den Fiskus.
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