EuGH urteilt: Bereitschaftszeit kann Arbeitszeit sein
Zählt Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit? In Luxemburg hat der Europäische Gerichtshof in dieser Frage entschieden. Für Berufsfeuerwehren in Deutschland dürfte das Urteil Folgen haben.
Luxemburg/Offenbach (dpa) - Nach dem Alarm zählt jede Minute: Wenn es brennt, muss die Feuerwehr schnell vor Ort sein. Deshalb sind immer einige Feuerwehrleute in Bereitschaft. Aber sind diese Bereitschaftszeiten gleichbedeutend mit Arbeitszeit?
Nicht immer, aber oft, entschied der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg. Entscheidend ist, dass sich Arbeitnehmer ausreichend
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+