Wursterzeuger darf weiter Fremdpersonal beschäftigen
Nach massenhaften Corona-Fällen in Schlachthöfen wurde die Arbeit mit Subunternehmen stark reglementiert. Das trifft aber nicht auf Wursthersteller zu, wie nun ein Gericht entschied.
Hamburg (dpa) - Ein Wursthersteller verarbeitet zwar Fleisch - ist aber nach Einschätzung des Finanzgerichts Hamburg wegen seiner weniger personalintensiven Arbeitsorganisation nicht als "Betrieb der Fleischwirtschaft" anzusehen.
Damit darf der Betrieb - anders als zum Beispiel Schlachthöfe - weiter Fremdpersonal einsetzen, wie das Gericht in einem am Montag veröffentlichten Beschluss zu
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