Corona als Betriebsrisiko? - Urteil zu Minijobbern erwartet
Können Minijobber auf Bezahlung pochen, wenn ihre Arbeit während der Lockdownphasen in der Corona-Pandemie nicht gebraucht wurde? Das will das Bundesarbeitsgericht nun grundsätzlich klären.

Erfurt (dpa) - Der erste Arbeitsrechtsstreit, der seinen Ursprung in der Corona-Krise hat, ist bei Deutschlands höchsten Arbeitsrichtern angekommen.
Das Bundesarbeitsgericht beschäftigt sich in einer Verhandlung in Erfurt mit der Bezahlung von Minijobbern im Facheinzelhandel, der während der Lockdownphasen immer wieder geschlossen war. Die Richter gehen dabei auch der Frage nach, ob die
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