Plus Oberstes EU-Gericht

NOx-Emissionen: Deutschland muss nach EuGH-Urteil nachlegen

Stickstoffdioxid gilt als gesundheitsbedenklich - und in vielen deutschen Städten waren die Werte jahrelang zu hoch. Das war ein Verstoß gegen EU-Recht, bescheinigt der Europäische Gerichtshof.

03.06.2021 UPDATE: 03.06.2021 10:23 Uhr 2 Minuten, 27 Sekunden
Autobahn
Autos, LKW und Lieferfahrzeuge auf einer Autobahn in Berlin: Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid liegt bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Foto: Michael Kappeler/dpa

Luxemburg (dpa) - Deutschland hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs jahrelang zu wenig getan, um die Bürger in vielen Städten vor dem Luftschadstoff Stickstoffdioxid zu schützen.

Damit habe die Bundesrepublik EU-Recht gebrochen, stellten die höchsten EU-Richter am Donnerstag fest und erteilten den deutschen Behörden damit eine bittere Lektion. (Rechtssache

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