SAP-Aufsichtsratswahl bleibt wirksam
Die Anfechtung vor dem Mannheimer Arbeitsgericht blieb ohne Erfolg. Die Abstimmung über die Arbeitnehmervertreter muss nicht wiederholt werden.

Von Barbara Klauß
Mannheim/Walldorf. Der Versuch, die Wahl der Arbeitnehmervertreter im SAP-Aufsichtsrat für unwirksam erklären zu lassen, ist gescheitert. Das Arbeitsgericht Mannheim hat am Montag entsprechende Anträge als unbegründet zurückgewiesen. "Wir sind zu dem Schluss gekommen, dass bei der Wahl nicht gegen wesentliche Vorschriften verstoßen wurde", sagte der Vorsitzende Richter
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