BGH: Ungenaue Formulierung zu Vorpachtrecht ist unwirksam
Im Vertrag steht, dass der Pächter ein Vorpachtrecht hat - also nach Ende der Laufzeit wieder zum Zuge kommen kann. Eine eindeutige Sache?
Karlsruhe (dpa) - Eine unklare Vertragsformulierung zu einem Vorpachtrecht ist unwirksam. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe im Falle eines Vertrags zur Pacht von landwirtschaftlichen Flächen.
Die Formulierung, "dem Pächter wird für die in § 1 aufgeführten Pachtflächen ein Vorpachtsrecht eingeräumt", verstoße als Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) gegen das
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