Plus Kostbare Urlaubszeit

Gast muss für falsches Hotel entschädigt werden

Drei Tage in einem anderen Hotel - in einem Zimmer ohne Meerblick, aber mit Ekelfaktor. Das kann einem die Reise vermiesen, meint eine Familie und pocht auf Entschädigung. Zu Recht, entscheidet der BGH.

21.11.2017 UPDATE: 21.11.2017 15:23 Uhr 1 Minute, 5 Sekunden
Karlsruhe
Ungewollt drei Tage in einem nicht ganz so sauberen Hotel und ein Zimmer ohne Meerblick - Traumurlaub sieht anders aus, finden Urlauber, die nun beim BGH auf Entschädigung pochen. Foto: Uli Deck/Illustration

Karlsruhe (dpa) - Urlaubszeit ist kostbar: Selbst wenn Reisende nur einige Tage im falschen Hotel einquartiert werden, können sie einen Anspruch auf Entschädigung für diese "nutzlos aufgewendete Urlaubszeit" haben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (X ZR 111/16).

Damit war eine Familie aus dem baden-württembergischen Crailsheim mit ihrer Klage erfolgreich. Sie war

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