Gast muss für falsches Hotel entschädigt werden
Drei Tage in einem anderen Hotel - in einem Zimmer ohne Meerblick, aber mit Ekelfaktor. Das kann einem die Reise vermiesen, meint eine Familie und pocht auf Entschädigung. Zu Recht, entscheidet der BGH.
Karlsruhe (dpa) - Urlaubszeit ist kostbar: Selbst wenn Reisende nur einige Tage im falschen Hotel einquartiert werden, können sie einen Anspruch auf Entschädigung für diese "nutzlos aufgewendete Urlaubszeit" haben. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (X ZR 111/16).
Damit war eine Familie aus dem baden-württembergischen Crailsheim mit ihrer Klage erfolgreich. Sie war
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