RNV steht Schadenersatz zu
Das Schienenkartell blitzt auch vor dem BGH ab. Die Schadenersatzansprüche der Rhein-Neckar Verkehr (RNV) in Mannheim gerechtfertigt. Jetzt geht es noch um die Höhe.
Von Matthias Kros
Mannheim. Der Rhein-Neckar Verkehr GmbH (RNV) steht vom sogenannten Schienenkartell um den Essener Stahlkonzern ThyssenKrupp Schadenersatz zu. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Mannheim aus dem Jahr 2017 sei inzwischen rechtskräftig, teilte eine Sprecherin des Bundesgerichtshofs (BGH) am Dienstag in Karlsruhe auf RNZ-Anfrage mit. Die beklagten
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