Unrichtige Produktbewertungen auf Amazon: BGH klärt Haftung
"Schnell lässt der Schmerz nach", schreibt ein Amazon-Kunde über ein Muskel-Tape. Für den Verkäufer kein Anlass zur Freude - ein Wettbewerbsverband verklagt ihn durch alle Instanzen. Dahinter steht die grundsätzliche Frage: Wer haftet für leere Versprechungen?
Karlsruhe (dpa) - Sie können beim Online-Einkauf die Auswahl erleichtern - aber auch voller falscher Versprechungen sein: Produktbewertungen von Kunden auf der Handelsplattform Amazon beschäftigen den Bundesgerichtshof (BGH).
Die obersten Zivilrichter in Karlsruhe haben zu entscheiden, ob der Verkäufer für irreführende Bewertungen zu seinem Angebot haftet. Das Urteil wird in den nächsten
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