Rechtsschutz-Defizite beim Europäischen Patentamt behoben
Bei zwischenstaatlichen Einrichtungen überprüft das Verfassungsgericht nur die Mindeststandards. Beim Europäischen Patentamt in München waren diese möglicherweise nicht überall gewährleistet.
Karlsruhe (dpa) - Unternehmen haben inzwischen ausreichende Möglichkeiten, sich gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts rechtlich zu wehren. In der Vergangenheit habe es hier Defizite gegeben, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Donnerstag mit. Diese seien seit einer Strukturreform im Jahr 2016 jedoch weitgehend behoben. Mehrere Verfassungsbeschwerden deutscher und
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