Schrottimmobilien: BGH bekräftigt Sanierungspflicht
Als Politiker 1951 ein Gesetz schmiedeten, das Hausbesitzer in Fällen der Zerstörung von Sanierungspflichten befreit, hatten sie wohl Bombenangriffe im Kopf. 70 Jahre später hat der BGH zum Umgang mit "Problemimmobilien" entschieden.
Karlsruhe (dpa) - Für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft, die gegen Widerstand der anderen Wohnungen oder Gebäude sanieren wollen, sind das gute Nachrichten: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Pflichten zur Sanierung mit einem am Freitag verkündeten Urteil weitgehend gestärkt und nur wenige Ausnahmen zugelassen.
Der Eigentümerverband Haus & Grund betonte, dass
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+