Rabatte fürs Joggen? BGH stärkt Rechte Versicherter
Wer regelmäßig Sport macht und zum Arzt geht, soll mit Rabatten und Gutscheinen belohnt werden. So sieht es ein Versicherungstarif der Generali vor - den hat das höchste Zivilgericht geprüft.

Karlsruhe (dpa) - Gutscheine fürs Joggen, Rabatte für die Vorsorgeuntersuchung - seit Jahren üben Verbraucherschützer Kritik an einem Programm des Versicherers Generali, das Versicherte für gesundheitsbewusstes Verhalten mit Gutscheinen und Vergünstigungen belohnt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den sogenannten Telematiktarif in einer Berufsunfähigkeitsversicherung unter die Lupe
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