Bank darf nachträglich keine Negativzinsen einführen
Negativzinsen für private Bankkunden? Nicht bei bestehenden Verträgen, sagt das Landgericht Tübingen. Ein generelles Nein ist ihr Urteil aber nicht.

Tübingen (dpa) - Eine Bank darf ihren Kunden bei schon bestehenden Verträgen nicht einfach nachträglich Negativzinsen aufbürden. Das hat das Landgericht Tübingen am Freitag entschieden. Entsprechende Klauseln verstießen gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regeln.
Zugleich deuten die Richter in ihrem Urteil aber auch an, was sie schon in der Verhandlung im Dezember hatten
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