Reparieren statt Wegwerfen: Neue Rechte für EU-Verbraucher
Das Handy geht nach genau zwei Jahren kaputt und es ist günstiger, sich ein neues zu kaufen, als es reparieren zu lassen? Das soll durch ein neues EU-Gesetz künftig anders werden.

Straßburg (dpa) - Handys, Staubsauger, Wasch- und Spülmaschinen: Diese und andere Geräte sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn der Kunde es verlangt. Das EU-Parlament hat nun grünes Licht für ein seit Langem gefordertes "Recht auf Reparatur" gegeben. Das Vorhaben im Überblick:
Was ist das neue "Recht auf Reparatur"?
In der EU sollen Kunden in
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