Reisende können Geld bei Corona-Rückholflug zurückbekommen
Passagiere, die mit staatlich organisierten Flügen in ihr Heimatland zurückkehrten, mussten einen Unkostenbeitrag zahlen. Laut EuGH kann das Geld unter Umständen zurückverlangt werden.

Luxemburg (dpa) - Reisende, die zu Beginn der Corona-Pandemie mit einem staatlich organisierten Flug zurück in ihr Heimatland gebracht worden sind, können nach einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter bestimmten Umständen Geld zurückverlangen.
Passagiere könnten zwar nicht das Geld für den staatlich organisierten Flug zurückbekommen, wohl aber für den eigentlich
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