Arbeitgeber müssen über Verjährung von Urlaub informieren
Das oberste EU-Gericht gibt klare Grenzen für die Verjährung von Urlaubsansprüchen vor - und nimmt besonders die Chefs in die Pflicht.

Luxemburg (dpa) - Gute Nachrichten für Angestellte: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt ihnen den Rücken bei der Verjährung von Urlaubsansprüchen. Der EuGH mahnte die Arbeitgeber, dass sie Arbeitnehmer darauf hinweisen müssen, dass der Urlaub verfallen könnte. Andernfalls bleibe der Anspruch auf Urlaub in bestimmten Fällen bestehen, teilten die Richter in Luxemburg mit. (C-120/21;
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