Plus Europäischer Gerichtshof

Arbeitgeber müssen über Verjährung von Urlaub informieren

Das oberste EU-Gericht gibt klare Grenzen für die Verjährung von Urlaubsansprüchen vor - und nimmt besonders die Chefs in die Pflicht.

22.09.2022 UPDATE: 22.09.2022 04:23 Uhr 2 Minuten, 3 Sekunden
EuGH
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

Luxemburg (dpa) - Gute Nachrichten für Angestellte: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt ihnen den Rücken bei der Verjährung von Urlaubsansprüchen. Der EuGH mahnte die Arbeitgeber, dass sie Arbeitnehmer darauf hinweisen müssen, dass der Urlaub verfallen könnte. Andernfalls bleibe der Anspruch auf Urlaub in bestimmten Fällen bestehen, teilten die Richter in Luxemburg mit. (C-120/21;

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