Recht auf Entschädigung bei Anschlussflug außerhalb der EU
Innerhalb Europas haben Passagiere bei verspäteten Flügen erhebliche Entschädigungsansprüche. Das gilt auch für Direktflüge in Nicht-EU-Länder. Doch wie ist die Rechtslage bei einem Umstieg außerhalb Europas?
Luxemburg (dpa) - Flugreisenden steht auch bei der Verspätung von Anschlussflügen außerhalb Europas unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung zu. Zu dieser Einschätzung kommt der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil.
Wenn der Abflugsort innerhalb der EU liege und die Flüge Teil einer Buchung waren, änderten auch Zwischenlandungen außerhalb Europas nichts an bestehenden
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