Plus EuGH-Entscheidung

Recht auf Entschädigung bei Anschlussflug außerhalb der EU

Innerhalb Europas haben Passagiere bei verspäteten Flügen erhebliche Entschädigungsansprüche. Das gilt auch für Direktflüge in Nicht-EU-Länder. Doch wie ist die Rechtslage bei einem Umstieg außerhalb Europas?

31.05.2018 UPDATE: 31.05.2018 10:23 Uhr 1 Minute, 13 Sekunden
Anzeigetafel im Flughafen
Auch bei Flugverspätungen im internationalen Ausland können Reisende jetzt Entschädigungen erhalten. Foto: Caroline Seidel/Symbolbild

Luxemburg (dpa) - Flugreisenden steht auch bei der Verspätung von Anschlussflügen außerhalb Europas unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung zu. Zu dieser Einschätzung kommt der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil.

Wenn der Abflugsort innerhalb der EU liege und die Flüge Teil einer Buchung waren, änderten auch Zwischenlandungen außerhalb Europas nichts an bestehenden

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