Deutschland darf Schleppnetze vor Sylt nicht verbieten
Luxemburg (dpa) - Deutschland darf nach EU-Recht nicht einseitig die Fischerei mit Schlepp- und Stellnetzen in den Schutzgebieten Sylter Außenriff und Pommersche Bucht verbieten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (Rechtssache C-683/16)

Luxemburg (dpa) - Deutschland darf nach EU-Recht nicht einseitig die Fischerei mit Schlepp- und Stellnetzen in den Schutzgebieten Sylter Außenriff und Pommersche Bucht verbieten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. (Rechtssache C-683/16)
Ein solches Verbot würde auch Fischerboote aus anderen EU-Staaten betreffen. Folglich betreffe dies die gemeinsame Fischereipolitik



