BGH stärkt Diesel-Käufer - Klagen gegen Bosch erfolglos
Der Abgasbetrug bei VW hat Aktionäre eiskalt erwischt. Der Software-Hersteller ist für Schadenersatz-Forderungen jedoch die falsche Adresse. Gute Nachrichten gibt es für Kläger, die ihr Auto verkauft haben.
Karlsruhe (dpa) - Diesel-Kläger, die ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben, bekommen trotzdem Schadenersatz von Volkswagen. Ihr Schaden durch den Abgasbetrug sei damit nicht entfallen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe (Az. VI ZR 533/20 u.a.).
VW kündigte an, die Entscheidung in den noch laufenden rund 1000 Verfahren zu der Frage zu berücksichtigen.
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