Letzte Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen
Der dritte und letzte Schwung von Klagen gegen die Elbvertiefung ist entschieden: Mehrere Grundstückeigner scheiterten mit ihren Einwänden. Gebaggert werden darf damit aber noch nicht.
Leipzig/Hamburg (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzten vier Klagen gegen die Elbvertiefung abgewiesen. Die Einwände von Anwohnern aus Hamburg-Övelgönne und Blankenese seien nicht begründet gewesen, urteilte der 7. Senat in Leipzig.
Die Planungen litten nicht an Mängeln, die zu Lasten der Kläger gehen. Damit sind nun sämtliche der ursprünglich zwölf Klagen gegen die
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