Plus Bundesverwaltungsgericht

Letzte Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

Der dritte und letzte Schwung von Klagen gegen die Elbvertiefung ist entschieden: Mehrere Grundstückeigner scheiterten mit ihren Einwänden. Gebaggert werden darf damit aber noch nicht.

19.12.2017 UPDATE: 19.12.2017 10:38 Uhr 1 Minute, 1 Sekunde
Elbe bei Övelgönne
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Die Planungen für die Elbvertiefung leiden nicht an Mängeln, die zu Lasten der Kläger gehen. Foto: Christian Charisius

Leipzig/Hamburg (dpa) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die letzten vier Klagen gegen die Elbvertiefung abgewiesen. Die Einwände von Anwohnern aus Hamburg-Övelgönne und Blankenese seien nicht begründet gewesen, urteilte der 7. Senat in Leipzig.

Die Planungen litten nicht an Mängeln, die zu Lasten der Kläger gehen. Damit sind nun sämtliche der ursprünglich zwölf Klagen gegen die

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