Plus Bundesgerichtshof

Ausnahme Corona: Eigentümer-Beschlüsse ohne Präsenz gültig

Einerseits Abstand halten, andererseits Beschlüsse fassen müssen - die Corona-Zeit war eine Ausnahmesituation. Auch für Eigentümerversammlungen. Der BGH zeigt sich pragmatisch.

08.03.2024 UPDATE: 08.03.2024 13:45 Uhr 1 Minute, 40 Sekunden
Eingentumswohnungen
Der jetzt vor dem Bundesgerichtshof verhandelte Fall war stellvertretend für viele, hieß es.

Karlsruhe (dpa) - Während der Corona-Pandemie waren Versammlungen von Wohnungseigentümern auch schriftlich möglich - dabei gefasste Beschlüsse sind gültig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Das höchste deutsche Zivilgericht wies auf die besondere Ausnahmesituation hin.

"Während der Corona-Zeit befand sich ein Verwalter in einer unauflöslichen Konfliktsituation", sagte die

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