Ausnahme Corona: Eigentümer-Beschlüsse ohne Präsenz gültig
Einerseits Abstand halten, andererseits Beschlüsse fassen müssen - die Corona-Zeit war eine Ausnahmesituation. Auch für Eigentümerversammlungen. Der BGH zeigt sich pragmatisch.

Karlsruhe (dpa) - Während der Corona-Pandemie waren Versammlungen von Wohnungseigentümern auch schriftlich möglich - dabei gefasste Beschlüsse sind gültig, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Das höchste deutsche Zivilgericht wies auf die besondere Ausnahmesituation hin.
"Während der Corona-Zeit befand sich ein Verwalter in einer unauflöslichen Konfliktsituation", sagte die
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