Quarantäne-Urteil für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten
Keine Arbeit und kein Geld nach dem Urlaub im Corona-Risikogebiet? Das Bundesarbeitsgericht verhandelte einen Fall, bei dem der Arbeitgeber eigene, harte Quarantäneregeln aufgestellt hat.

Erfurt (dpa) - Arbeitgeber, die für Urlaubsrückkehrer aus Corona-Risikogebieten härtere Quarantäne-Regeln verhängen als von den Behörden vorgesehen, dürfen Beschäftigte grundsätzlich nicht ohne Bezahlung aussperren. Das entschied das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch in einem Grundsatzurteil in Erfurt.
Der Kläger, ein Urlaubsrückkehrer aus der Türkei, hatte ein vierzehntägiges
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