Wohnungseigentümer dürfen "nicht einfach drauflos bauen"
Bauvorhaben sorgen in Eigentümergemeinschaften oft für Streit. Seit gut zwei Jahren gelten neue Regeln. Der Bundesgerichtshof stellt mit einem ersten Urteil nun wichtige Weichen.

Karlsruhe (dpa) - Einfach mal drauflos bauen, die anderen werden schon nichts dagegen haben? Darauf sollten es Wohnungseigentümer besser nicht ankommen lassen - sonst müssen sie schlimmstenfalls alles rückgängig machen. Seit gut zwei Jahren gilt ein sogenannter Beschlusszwang vor baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum. Und die Gerichte können hier kein Auge zudrücken, wie am Freitag
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