Eigentümer haftet für Brandschaden
Auftraggeber muss für den Schaden beim Nachbarn aufkommen, wenn der Handwerker insolvent ist - Auf Verschulden kommt es nicht an
Karlsruhe. (dpa) Ein Grundstückseigentümer muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Brandschäden am Nachbarhaus haften, die durch Arbeiten an seinem Dach entstanden sind. Auf ein Verschulden komme es dabei nicht an, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Das sei zwar nicht neu, aber der Umgang mit dem nachbarrechtlichen Ausgleich mache
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