BGH vor Grundsatz-Urteil: Gibt es Schadenersatz für Mieter?
Die Mietpreisbremse soll Wucher-Mieten in begehrten Wohnlagen einen Riegel vorschieben. Aber gleich in mehreren Bundesländern haperte es bei der Umsetzung. Ausbaden müssen es die Mieter. Ihr Pech?

Karlsruhe (dpa) - Es geht um den Vorwurf der Schlamperei und um viel Geld: Der Bundesgerichtshof (BGH) klärt in einem Pilotverfahren, ob Mieterinnen und Mietern für Behörden-Pannen beim Start der Mietpreisbremse Schadenersatz zusteht.
Das Urteil soll am 28. Januar verkündet werden, wie die Karlsruher Richter nach der Verhandlung am Donnerstag bekanntgaben. Dabei geht es um fehlerhafte
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+