Das Grundgesetz garantiert auch das Briefgeheimnis
Spezialfall Geschäftspost - Die Übertragung in die digitale Welt ist nicht einfach
Heidelberg. (RNZ) Das Briefgeheimnis ist ein Grundrecht: Briefe, Postkarten, Pakete und Telegramme sind durch § 10 des Grundgesetzes geschützt. Wer verschlossene Briefe oder andere Dokumente öffnet, die nicht für ihn bestimmt sind, macht sich strafbar. Ihm droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Mitarbeiter eines Post- oder Telekommunikationsdienstleisters
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