Bayerischer Gerichtshof kippt 2G-Regel im Einzelhandel
Im Dezember hatte ein Gericht in Niedersachsen die 2G-Regel im Einzelhandel gekippt. Nun hat auch ein Eilantrag gegen die entsprechende Regel in Bayern Erfolg.
19.01.2022 UPDATE: 19.01.2022 16:38 Uhr 1 Minute, 31 Sekunden

Ein Schild mit der Aufschrift «Für den Zutritt wird kein 2G/3G Nachweis benötigt» hängt im Schaufenster eines Münchner Geschäfts. Foto: Sven Hoppe/dpa
München (dpa) - Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 2G-Regel im Einzelhandel des Freistaats vorläufig außer Vollzug gesetzt, wonach in den Läden grundsätzlich nur Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Das Gericht gab damit am Mittwoch einem Eilantrag gegen diese Corona-Maßnahme statt.
Klägerin war die Inhaberin eines Lampengeschäfts. Auch für Niedersachsen hatte das dortige
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