Zu wenig - Gericht hält Corona-Zuschuss für verfassungswidrig
Empfänger von ALG2 und Sozialgeld sollten im Mai 150 Euro mehr erhalten - das ist zu spät und zu wenig entschied das Sozialgericht Karlsruhe
Karlsruhe. (dpa) Der von der Bundesregierung geplante Corona-Zuschuss von 150 Euro für Empfänger von Grundsicherung ist aus Sicht des Sozialgerichts Karlsruhe zu gering und verfassungswidrig. Den Zuschuss sollen Erwachsene bekommen, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben. Das Existenzminimum von Arbeitsuchenden für Januar bis April dürfe nicht erst im Mai
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