"Am Rande des Zulässigen - aber zulässig!"
Von Sören S. Sgries
Heidelberg/Stuttgart. Das neue Polizeigesetz soll in der geplanten Form kommen. Das beschlossen die zuständigen Ausschüsse am Dienstagabend mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen. Der Wieslocher CDU-Abgeordnete Karl Klein (61), Vorsitzender des Innenausschusses, sprach über das Ergebnis.
Herr Klein, offenbar gibt es wenig Änderungen am Polizeigesetz. Also: Viel Aufregung um nichts?
Es wurde heute deutlich, dass das Innenministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der zwar am Rande des verfassungsrechtlich Zulässigen ist. Aber zulässig!
Besonders umstritten war die "Quellen-TKÜ": Es gibt also diesen Trojaner, der sehr eingeschränkt in seiner Funktion und damit gesetzeskonform ist?
Ja. Uns wurde heute erklärt, dass dieses Programm von Bundeskriminalamt in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt entwickelt wurde. Das ist eine neue Erkenntnis, die uns Abgeordneten bisher nicht so deutlich vermittelt wurde. LKA-Präsident Ralf Michelfelder konnte in nicht-öffentlicher Sitzung weitere Ausführungen machen. Also: Es gibt ein solches Programm. Es muss für das Gesetz etwas angepasst werden. Aber, so die Zusicherung: Es kann nicht mehr, als das Gesetz zulässt. Die Polizei verspricht sich erhebliche Vorteile - nicht nur für Terrorlagen, sondern beispielsweise auch bei Kindesentführungen oder Missbrauch.
In der öffentlichen Anhörung hinterfragt wurde auch die Ermächtigung für den Sprengstoffeinsatz durch Polizisten. Wer darf künftig entscheiden?
Es gab die Vorstellung, dass wir den Einsatz auf den Terrorbereich beschränken. Dem wollen wir nicht folgen. Es kann andere Gefahrenlagen geben, wo der Einsatz von Sprengstoff sinnvoll ist. In solchen extremen Lagen muss vor Ort vom Einsatzleiter entschieden werden dürfen. Es macht wenig Sinn, da einen Ministervorbehalt zu verankern. Das ist die Einstellung der Regierungsfraktionen.
Wie sieht es mit der Opposition aus: Die hatte das Gesetz scharf attackiert, stimmte jetzt laut Pressemitteilung auch nicht zu.
Die FDP-Fraktion hat sich enthalten. Die SPD-Fraktion hat noch weitere Anträge eingebracht, die zunächst abgelehnt wurden. Es kann sein, dass da das eine oder andere noch aufgegriffen wird. An der Substanz des Gesetzes und den Möglichkeiten für die Polizei und Sicherheitskräfte wird es keine Abstriche geben.