Cannabis-Arznei gibt es nur ausnahmsweise
Medizinisches Cannabis ist in Deutschland seit 2017 erlaubt und darf von Ärzten verschrieben werden. Allerdings nur unter engen Voraussetzungen.

Karlsruhe. (dpa-lsw) Kassenpatienten dürfen Arzneimittel mit Cannabis nach einem Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe nur ausnahmsweise und unter engen Voraussetzungen bekommen. Eine Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung komme erst in Betracht, "wenn geeignete, allgemein anerkannte und dem medizinischen Standard entsprechende Behandlungsmethoden nicht mehr zur Verfügung stehen",
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