Plus Heilbronn

Kein Strafbefehl bei falschem Preis – Schwarzfahrer blieb Geldstrafe erspart

Aus "Vereinfachungsgründen" wurde ein "standardmäßiger Fahrpreis" eingefordert. Die Verkehrsbetriebe überarbeiten nun ihren Standard-Schriftwechsel.

02.06.2019 UPDATE: 02.06.2019 17:00 Uhr 1 Minute, 6 Sekunden

Stadtbahn Heilbronn. Archivfoto: Endres

Heilbronn. (hgf) Jeder Cent ist für einen akribisch arbeitenden Richter von ganz entscheidender Bedeutung. Im Amtsgericht Heilbronn hat jetzt ein besonders aufmerksamer Jurist den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gegen einen Schwarzfahrer zurückgewiesen, weil der nicht bezahlte Fahrpreis falsch angegeben war. Obwohl der Leistungserschleicher im Stadtbus der Linie 1 zwischen zwei Stationen,

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