Kein Strafbefehl bei falschem Preis – Schwarzfahrer blieb Geldstrafe erspart
Aus "Vereinfachungsgründen" wurde ein "standardmäßiger Fahrpreis" eingefordert. Die Verkehrsbetriebe überarbeiten nun ihren Standard-Schriftwechsel.
Heilbronn. (hgf) Jeder Cent ist für einen akribisch arbeitenden Richter von ganz entscheidender Bedeutung. Im Amtsgericht Heilbronn hat jetzt ein besonders aufmerksamer Jurist den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gegen einen Schwarzfahrer zurückgewiesen, weil der nicht bezahlte Fahrpreis falsch angegeben war. Obwohl der Leistungserschleicher im Stadtbus der Linie 1 zwischen zwei Stationen,
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+