Plus Geflügelpest

Auch kleinere Betriebe müssen Schutz einhalten

Die Regelung für die Schutzmaßnahmen tritt landesweit ab Samstag in Kraft, wie das Landwirtschaftsministerium mitteilt.

20.01.2023 UPDATE: 20.01.2023 12:41 Uhr 34 Sekunden
Bei dem aktuellen Regenwetter verbringen Hühner zwar lieber Zeit im Stall als draußen, aber noch dürfen Geflügelhalter im Rhein-Neckar-Kreis ihre Tiere im Freien halten. Im benachbarten Mannheim gilt wegen der Geflügelpest bereits eine Stallpflicht. Foto: Kraus-Vierling

Stuttgart. (dpa/lsw) Weil immer mehr Fälle der Vogelgrippe in Baden-Württemberg bestätigt werden, müssen nun auch kleinere Geflügelbetriebe Schutzmaßnahmen einhalten. Die Regelung tritt landesweit ab Samstag in Kraft, wie das Landwirtschaftsministerium am Freitag mitteilte.

Fremde dürfen Ställe demnach nur mit Schutzkleidung betreten. Halter müssen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen

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