1899-Mäzen Dietmar Hopp auf der Tribüne der Sinsheimer Arena. Der SAP-Mitbegründer geht zur Zeit gerichtlich gegen Beleidigungen durch Gästefans vor. Foto: dpa
Stuttgart. (axh/hol) Daten werden an vielen Stellen des öffentlichen und privaten Lebens erhoben – und oft gibt es Probleme, Pannen und Verstöße. In der Jahresbilanz von Stefan Brink, dem Landesbeauftragten für Datenschutz, geht es um Social-Media-Nutzung von Behörden, um E-Mail-Pannen in Arztpraxen, Videoüberwachung in Bäckereien – und um das Stadion der TSG Hoffenheim.
Nach beleidigenden Sprechchören aus der Gästekurve gegen Mäzen Dietmar Hopp hatte dieser Anzeige erstattet. Es kam zu Prozessen, Urteilen und Strafbefehlen gegen einzelne Fans, denen beleidigende Rufe nachgewiesen wurden.
Möglich wurde die Identifikation durch die Verknüpfung von Video- und Tonaufnahmen aus dem Stadion und dadurch, dass szenekundige Polizisten einzelne Fans kannten. "Die Beteiligung an den Beleidigungen konnte nachgewiesen werden, indem die Tonaufnahmen mit den Lippenbewegungen verglichen wurden. Der Verein und der Verletzte erhielten dann die Informationen von der Polizei, damit sie ihre Rechtsansprüche geltend machen konnten", erklärt Brink.
Doch durften all diese Daten erhoben, verknüpft und übermittelt werden? Ergebnis: Ja, durften sie. Brink schreibt: "Letztlich kamen wir so zum Ergebnis, dass keiner der Verantwortlichen sich datenschutzrechtlich fehlerhaft verhalten hat."
Laut Bericht gingen im vergangenen Jahr 1824 Meldungen ein, im Monat eineinhalb mal so viel wie nach Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzverordnung im Mai 2018. Brink erklärt dies damit, dass die neuen Regeln immer bekannter werden. Zudem schreite die Digitalisierung fort – damit steige die Zahl der Pannen.
Verstöße wurden etwa beim Einsatz von Schulterkameras der Polizei festgestellt. Bei Stichproben in drei Präsidien sei aufgefallen, dass die Kameras nicht nur dann liefen, wenn Leib und Leben gefährdet seien. Zudem seien Aufnahmen auch in Revieren und Polizeiautos gemacht worden, obwohl dies nur in öffentlich zugänglichen Bereichen zulässig ist. Die Polizeiführung und das Innenministerium hätten Nachschulungen angekündigt, so Brink.