Stuttgart. (rol) Auf die nächste Landesregierung, die im März 2021 gewählt wird, wartet eine schwere Hypothek: Sie wird, wenn sie nicht gravierende Umschichtungen im Etat vornimmt, wenig bis gar keinen Spielraum für die Umsetzung neuer Ideen haben. Vielmehr wird sie bestehende Programme, in der Umsetzung befindliche Pläne und das Personal auf den Prüfstand stellen müssen. Zwischen den erwarteten Einnahmen und den fortgeschriebenen Ausgabenansätzen klaffen Lücken in Milliardenhöhe, die zu einem harten Sparkurs zwingen werden.
Das geht aus der aktualisierten mittelfristigen Finanzplanung hervor, die Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) kommende Woche vorlegen wird. Das Dokument, das unserer Zeitung vorliegt, weist für 2022 einen "haushaltswirtschaftlichen Handlungsbedarf" in Höhe von 3,6 Milliarden Euro aus, 2023 steigt die Summe auf 3,7 Milliarden Euro, 2024 auf 4,0 Milliarden Euro. In dieser Höhe wird das Land den Rotstift an Programm- oder Personalkosten ansetzen müssen.
Als Ursache benennt Sitzmann die Corona-Krise. "Insbesondere aufgrund der prognostizierten Steuermindereinnahmen sowie durch die bestehende Tilgungsverpflichtung ab dem Jahr 2024 ergibt sich ein erheblicher haushaltswirtschaftlicher Handlungsbedarf." Aber auch hohe strukturelle Mehrausgaben beim Personal belasteten die Planung, schreibt die Ministerin. Das mache eine "strikte Haushaltsdisziplin sowie weitere Konsolidierungsmaßnahmen" unumgänglich.
Im Doppelhaushalt 2020/21 hat das Land Kredite über 13,4 Milliarden Euro aufgenommen, um Steuerausfälle zu kompensieren und diverse Hilfspakete zu finanzieren. Die Pandemie ist auch der Grund dafür, dass das Land überhaupt neue Kredite aufnehmen darf. Ab 2022, so die Annahme des Finanzministeriums, greift dann wieder das für Normalzeiten vorgesehene Verbot neuer Schulden. Ab 2024 muss das Land die aktuell aufgenommenen Kredite wieder abstottern, mit einer ersten Rate von 288 Millionen Euro.