Urteil im Freiburger Missbrauchsfall

"Das Kind war dem Angeklagten hilflos ausgeliefert"

Neun Jahre Haft und Sicherungsverwahrung für 37-jährigen Schweizer

02.07.2018 UPDATE: 03.07.2018 06:00 Uhr 1 Minute, 47 Sekunden
Symbolfoto: Pixabay/Alexas_Fotos

Von Jürgen Ruf

Freiburg. Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes aus Staufen bei Freiburg ist ein 37 Jahre alter Mann aus der Schweiz zu neun Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Freiburg am Montag die Zahlung von 14.000 Euro Schmerzensgeld an. Dieses Geld gehe an das Opfer der Taten. Der gelernte Maurer aus dem Schweizer Kanton St. Gallen hatte zugegeben, den heute neun Jahre alten Jungen dreimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben (Az.: 6 KLs 160 Js 35554/17).

Verurteilt wurde der Mann unter anderem wegen mehrfacher schwerer Vergewaltigung und Zwangsprostitution. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Pflichtverteidiger Robert Phleps kündigte noch im Gerichtssaal an, Revision einzulegen. Sicherungsverwahrung komme für seinen Mandaten nicht in Frage.

Der in Staufen lebende Junge war mehr als zwei Jahre lang im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine Mutter (48) und ihr Lebensgefährte (39) haben dies eingeräumt, beide stehen seit Mitte Juni in Freiburg vor Gericht. Es gibt in dem Fall insgesamt acht Tatverdächtige. Der nun verurteilte Schweizer ist einer von ihnen. Er nahm das Urteil ohne äußerliche Regung entgegen.

"Das Kind war dem Angeklagten hilflos ausgeliefert", sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin in der Urteilsbegründung. Es handele sich um "gewaltsame und menschenverachtende Verbrechen". Der Junge sei an einen Stuhl gefesselt, beleidigt, gedemütigt und erniedrigt worden. Eine Chance, sich zu wehren, habe das Kind nicht gehabt.

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Der arbeitslose Mann war laut Gericht jeweils mehr als 200 Kilometer aus der Schweiz nach Staufen bei Freiburg gereist, um sich an dem Jungen zu vergehen. Er gab sich als Polizist aus und drohte dem Jungen, er komme in ein Heim und seine Mutter werde verhaftet, sollte er sich widersetzen. Dies diente der Einschüchterung, so der Richter.

Da von dem Schweizer eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe, habe sich das Gericht für Sicherungsverwahrung entschieden, sagte Bürgelin. Es bestehe ein hohes Rückfallrisiko, sollte der Mann wieder in Freiheit kommen. Auf seinem Rechner und dem Handy seien tausende kinderpornografische Filme und Fotos gefunden worden.

Zu seinen Taten kam es den Angaben zufolge von Spätherbst 2016 bis Januar 2017. Sie wurden demnach gefilmt und die Aufnahmen an andere weitergeleitet. Die Filme dienten in dem Prozess als Beweismittel. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hatte der Schweizer zudem ein umfassendes Geständnis abgelegt. Den Ermittlern ins Netz gegangen war er im österreichischen Feldkirch, als er von der Schweiz nach Österreich einreiste. Mit einem europäischen Haftbefehl war er international zur Fahndung ausgeschrieben worden.

Mit dem Strafmaß bewegt sich das Gericht im oberen Mittelfeld. Rechtlich möglich in solchen Fällen sind bis zu 15 Jahre Haft.

In dem Fall, der Mitte Januar bekannt wurde, gibt es bereits Verurteilungen gegen andere Angeklagte. Im Prozess gegen die Mutter des Kindes und ihren wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten wird es ein Urteil laut Gericht frühestens Mitte Juli geben.

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