Kind in Handschellen abgeführt - Polizisten ziehen Einsprüche zurück
Damit sind die Strafbefehle von je 3600 Euro wegen Freiheitsberaubung und Nötigung gegen die Beamten rechtskräftig.
Singen. (dpa) Zwei Polizisten, die einen Elfjährigen in Handschellen abgeführt haben sollen, haben ihre Einsprüche gegen Strafbefehle des Amtsgerichts Singen zurückgezogen - einen Tag vor dem geplanten Prozessbeginn in dem Fall. Damit sind die Strafbefehle von je 3600 Euro wegen Freiheitsberaubung und Nötigung gegen die Beamten rechtskräftig, die öffentliche Verhandlung
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