Scharfer Blick auf Menschenhändler?
Am 1. Juli tritt das Gesetz in Kraft – Umstritten bleibt, in wessen Händen die behördliche Anmeldung liegen soll

Kondompflicht für Freier, behördliche Anmeldung, Gesundheitsberatung: Die neuen Auflagen für das Rotlichtmilieu sind klar - nicht aber, wie sie kontrolliert werden. Foto: Boris Roessler
Von Jens Schmitz, RNZ Stuttgart
Stuttgart. Wenige Wochen vor Inkrafttreten des bundesweiten Prostituiertenschutzgesetzes biegt die Landesregierung auf die Zielgerade ein: Dem Sozialministerium zufolge sind die Pläne zur Umsetzung in Baden-Württemberg fertig. Am 20. Juni könnte das Kabinett darüber beraten. Der Entwurf befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung, doch "wir sind
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