"Pandemiestufe 3" droht

Lässt sich der "Lockdown" noch vermeiden?

Das Land will die "Pandemiestufe 3" ausrufen. Die Maskenpflicht im Unterricht gilt ab Montag. Nun sind auch wieder Beschränkungen für Gastronomie und Handel möglich.

16.10.2020 UPDATE: 17.10.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 45 Sekunden
Corona an Schulen
Ab Montag gilt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Foto: Andreas Arnold/dpa

Von Sören S. Sgries

Stuttgart. Vielleicht hatte man im baden-württembergischen Kultusministerium am Vortag die Dynamik der Infektionswelle noch unterschätzt. Am Freitag jedenfalls war die Kommunikation klar: Ab kommender Woche gelte tatsächlich die Maskenpflicht an weiterführenden Schulen auch im Unterricht, teilte eine Sprecherin des Kultusministeriums mit. "Die Erweiterung der Maskenpflicht ab Klasse 5 auf den Unterricht gilt ab einer landesweiten Sieben-Tage-Inzidenz von über 35", sagte sie. "Wir werden heute die Schulen darüber informieren, dass dies dann ab kommenden Montag zu beachten ist." Ein entsprechender Brief von Amtschef Michael Föll wurde an die Schulen verschickt und gegen Mittag auch veröffentlicht.

Die Grundlage dafür, eine aktualisierte "Corona-Verordnung Schule", hatte das Haus von Ministerin Susanne Eisenmann (CDU) erst am Donnerstagnachmittag verbreitet. Explizit versehen mit dem Hinweis Eisenmanns, man wolle den Schulen "frühzeitig" wichtige Informationen an die Hand geben. Doch der zentrale Grenzwert für schärfere Maßnahmen, die Inzidenz von landesweit mehr als 35 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen, wurde schon am Abend gerissen, lag bei 38,0. Am Freitag stieg der Wert sogar auf 42,2.

Eigentlich hatte das Kultusministerium noch abwarten wollen, bis die Landesregierung offiziell die "Pandemiestufe 3" ausruft. So zumindest die Erklärung am Donnerstagabend. Über Nacht reifte dann offenbar der Entschluss, dass man die Schulen mit dieser Unsicherheit besser nicht ins Wochenende gehen lassen sollte, sondern vorab Klarheit schaffen.

Dass die "Alarmstufe" kommen wird, gilt dabei als sicher. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kündigte das spätestens für Montag an. Dem Vernehmen nach will das Kabinett aber bereits am Samstag dazu zusammenkommen.

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Für die weiterführenden Schulen – die Grundschulen bleiben ausgenommen – heißt das, dass jetzt die Maskenpflicht auch während des Unterrichts kommt. Eine Ausnahme gibt es nur für den Sportunterricht – der allerdings vorerst ohne "unmittelbaren Körperkontakt" auskommen muss. Kontaktsport wie Fußball oder Handball geht damit vorerst nicht, aber wohl das einsame Turnen am Reck. Und da dürfen dann Lehrkräfte auch Sicherheits- und Hilfestellung geben – mit Maske. Untersagt werden auch "außerunterrichtliche Veranstaltungen".

Steigt die Inzidenz in einzelnen Kreisen über 50 – was am Freitag in 11 von 44 Kreisen der Fall war – können regional noch schärfere Vorgaben erlassen werden. Auf die Kommunen setzt übrigens derzeit auch noch das Nachbarland Hessen. Beispielsweise zur Maskenpflicht gibt es keine landeseinheitliche Vorgabe, aber viele Verschärfungen auf kommunaler Ebene.

Was die Ausrufung der "Pandemiestufe 3" für Baden-Württemberg sonst bedeutet, ist noch nicht ganz klar. Nach dem Konzept der Landesregierung soll sie unter anderem ausgerufen werden, um einen landesweiten Lockdown zu verhindern". Als Maßnahmen sind zum Beispiel wieder schärfere Kontaktbeschränkungen angedacht. Der Einzelhandel könnte wieder strenge Vorgaben bekommen, damit nicht zu viele Kunden pro Verkaufsfläche eingelassen werden. Für Gaststätten könnte eine Reservierungspflicht oder eine Einschränkung des Alkoholausschanks folgen. Bei kulturellen Veranstaltungen könnte die Teilnehmerzahl (weiter) reduziert werden. Auch Weihnachtsmärkte stehen jetzt auf der Kippe.

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